verbindliche Hilfe bei Ihren Versicherungsansprüchen – rasch und durch eine staatliche Institution – ist eine ausgezeichnete Einrichtung in unserem Wirtschaftssystem.
Wie gehen Sie vor, wenn Sie Versicherungsansprüche geltend machen möchten?
Hier gibt es eine Versicherungsaufsicht, die tatsächlich und in aller Härte einschreitet, wenn es zu Verwerfungen und Ärger mit einem Versicherungsträger kommen sollte.
Bei Ärger mit einer Versicherung können Sie sich an die Versicherungsaufsicht wenden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann für deutlich mehr Druck bei den Versicherungen sorgen, als Ombudsmänner, obwohl oft auch dort bereits Hilfen möglich sind. Nutzen Sie diese Ansprechpartner zuerst.
verbindliche Hilfe bei Ihren Versicherungsansprüchen
Die Bonner Behörde ist zugleich Versicherungsaufsichtsamt. 50 Beamte arbeiten in der Beschwerdestelle. Verweigert oder verzögert eine Versicherung Zahlungen, kann das durchaus ein Fall für die BaFin sein. Fällt eine Versicherung dabei besonders oft auf, darf die Behörde den Vorstand zur Rechenschaft ziehen. Reichen Abmahnungen allein nicht aus, kann die BaFin einen Vorstand sogar abberufen.
Was jedoch grundsätzlich empfehlenswert ist, dass Sie zunächst den gesamten Gang durch die Institution in nachvollziehbaren Schritten gehen. Sicher – das ist nervenaufreibend – aber es zahlt sich für Sie letzten Endes aus. Bedenken Sie hierbei: Nur eine lückenlose Vorgehensweise und darüber hinaus nachvollziehbare Dokumentation sichert Ihnen Ihre Anprüche, falls Sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen können. Zuweilen kann es auch helfen, sich Unterstützung bei den Verbraucherzentralen zu holen, bevor rechtliche Schritte der letzte Weg sind.
Prüfen Sie bitte ebenfalls vor Ihrer Entscheidung, wie wichtig eine abgeschlossene Versicherung für Ihren weiteren Geschäftsverlauf sind und ob sich ein so großer Aufwand wirklich lohnt. Manchmal hilft es auch, sich einem anderen Anbieter zuzuwenden.
Besonders erfolgreich sind Beschwerden, die den Leistungsbereich von Lebensversicherern betreffen. Die Erfolgsquote liegt bei etwa 25 %. Die BaFin sitzt in der Graurheindorfer Str. 108 in 53117 Bonn. Telefonisch erreichen Sie die Behörde unter 02 28-41 08-0, Fax: 02 28-4108-15 50.